NÜRTINGEN/NECKARTAILFINGEN. Es geht um eine 150 Quadratmeter große Wohnung mit sechs Zimmern im Ortskern von Neckartailfingen, die der Beklagte seit Juli 1995 bewohnt. Im Oktober 2018 erhielt er die Kündigung durch die Gemeinde. Diese argumentierte, dass sie die Wohnung benötige, um darin Flüchtlinge unterzubringen. Der Mieter hingegen führt ins Feld, dass ihm und seiner Lebenspartnerin aufgrund ihrer beiden Alters und wegen gesundheitlicher Probleme ein Umzug nicht zumutbar sei. Nachdem unsere Zeitung über den Fall berichtet hatte, hatte dies zu einem Medienecho geführt, das sogar bis ins benachbarte Ausland reichte.
Viele Kommunen im Landkreis Esslingen haben mit wild entsorgtem Abfall zu kämpfen
Hausmüll, Sperrmüll, Problemmüll: Was im Umfeld von Glas- oder Altkleider-Containern von verantwortungslosen Zeitgenossen so alles deponiert wird, ist ein Ärgernis.…