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Der Streit um Mietobergrenzen im Kreis hält an

Antrag von SPD, Grünen und Linken zu Erhöhung um fünf Prozent im Ausschuss erfolgreich – Entscheidung im Kreistag steht noch aus

Was Empfänger von Sozialleistungen bekommen, um ihre Wohnkosten zu bestreiten, legen die Mietobergrenzen fest. Mit einem interfraktionellen Antrag im Rahmen der Haushaltsdebatten forderten SPD, Grüne und Die Linke eine Erhöhung um pauschal fünf Prozent und erhielten im Sozialausschuss eine Mehrheit, doch wird wohl noch der Kreistag dazu abstimmen.

Die Kosten der Unterkunft sind aus dem Etat der Landkreise zu erbringen, der Bund beteiligt sich dabei seit diesem Jahr mit rund 75 statt 55 Prozent. Wie viel Leistungsempfänger bekommen, hängt von der Größe des Haushalts ab, aber auch von den ...

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