Nürtingen
Psychiatrische Anstalt oder Haftstrafe
Schlag mit Bierflasche: 47-Jähriger für die Allgemeinheit gefährlich
Dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt oder Haftstrafe wegen Körperverletzung? Der 47-Jährige, dem vor dem Landgericht der Prozess gemacht wird, weil er in einer Nürtinger Wohnung dem Inhaber eine volle Flasche Bier auf dem Kopf zertrümmerte, soll nach vorläufiger gutachterlicher Meinung eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
NÜRTINGEN/STUTTGART. Der alkohol- und suchtkranke Angeklagte befand sich in den letzten Jahren schon mehrfach wegen zahlreicher früherer Gewaltausbrüche auf Anordnung der Nürtinger Amtsrichter in der psychiatrischen Abteilung des Nürtinger Klinikums. Ein dortiger Sachverständiger bestätigte gestern im Prozess gegen den wegen Körperverletzung Angeklagten dessen ständige Gefährlichkeit, vor allem, wenn er alkoholisiert war. Man habe mehrfach versucht, ihn einer Suchttherapie zu unterziehen, was aber letztlich immer an seiner Ablehnung gescheitert ist.
Die Richter der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart müssen nun allerdings in dem aufwendigen Verfahren entscheiden, ob der 47-Jährige nur zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen ist, oder ob er – zur Sicherung der Allgemeinheit – auch in eine geschlossene Anstalt muss.