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Baumfäll-Arbeiten waren rechtlich in Ordnung

Ist der Landschaftsschutz nicht betroffen, dürfen Gehölze ohne behördliche Genehmigung entfernt werden

Nur noch Baumstümpfe sind auf dem Privatgrundstück an der Steinach zu sehen. Rechtlich war die Baumfällaktion aber korrekt. sg

Menschen lieben Bäume. Werden Bäume, deren Anblick man über Jahrzehnte gewohnt war, gefällt, hat dies in der Regel emotionale Reaktionen der Anwohner zur Folge. Auch die Fällung der Bäume, die kürzlich auf einem Privatgrundstück im Gewerbegebiet an der Steinach der Motorsäge zum Opfer fielen, löste Proteste aus.

NÜRTINGEN. Rund 40 Bäume, empörte sich eine Leserbriefschreiberin, seien am 28. und ...

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