Leserbriefe

Wir Bürger sind der Souverän

Christoph Traube, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Gericht weist Beschwerde von Frauen ab“ und Kommentar „Abgeblitzt“ vom 3. Februar. Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört heute zu den heißesten Eisen überhaupt. So haben die Klägerinnen auch hier schweres Geschütz aufgefahren: Undemokratisch sei es, wenn im Bundestag nicht jeweils 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer sitzen, schließlich bestünde die Bevölkerung auch ungefähr zur Hälfte aus Frauen und Männern. Bedeutet Demokratie, dass eine Gruppe im Verhältnis ihres Anteils an der Bevölkerung im Parlament vertreten sein muss? Also Frauen und Männer jeweils zu 50 Prozent, wie von den Klägerinnen behauptet? Oder auch andere Gruppen, zum Beispiel Katholiken, Protestanten und Atheisten, Unternehmer und Arbeitnehmer, Beamte und Handwerker?

Demokratie bedeutet Volkssouveränität, das heißt wir Bürger sind der Souverän, sind frei in unserer Wahl. Wir können denjenigen oder diejenige wählen, die uns am besten gefällt. Ebenso steht es jedem frei zu kandidieren. Wenn den Wählern vorgeschrieben wird, wen sie zu wählen haben, oder wenn vorbestimmt wird, wer kandidieren darf, ist es keine demokratische Wahl mehr. Ebenso sind die Abgeordneten stets die Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihrer Wähler oder ihrer Gruppe. Ein demokratisches Parlament ist eben gerade keine Ständeversammlung, wie es sie in früheren Jahrhunderten gab, sondern die Volksvertretung. Natürlich ist es berechtigt, wenn jemand angemessen im Bundestag vertretenen sein will. Aber der Weg dazu ist eben nicht, den Wählern vorzuschreiben, wen sie wählen sollen und den Parteien, wen sie zur Wahl aufstellen. Wer mehr Frauen im Bundestag möchte, der muss schauen, wie viele Frauen die Parteien aufgestellt haben und dann entsprechend wählen.

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