Leserbriefe

Welcher unbelehrbare Personenkreis?

Marc Sink, Oberboihingen. Zum Leserbrief „Ein unbelehrbarer Personenkreis“ vom 17. März. Ich bin gerne bereit, Herrn Dreher Nachhilfe in Sachen Demokratie zu geben, wenn es darum geht wer, wie und wann jemand seine Meinung kundtun darf. Auch mir fehlt die Vorstellungskraft, dass die S21-Gegner eine Flasche mit „Käfer-Kot“ hinterlassen haben sollten. Das klingt geradezu absurd, zumal es die Bahn mit der Glaubwürdigkeit in den letzten Jahren nicht so genau genommen hat und durchaus Interesse an einem solchen Tatsachenbestand hätte. Wenn jemand solche „Spuren“ legen möchte, hinterlässt er das Corpus Delicti nicht.

Zum Thema S21-Volksabstimmung scheint Michael Dreher auch nicht wahrgenommen zu haben, dass diese unter falschen Fakten und Daten abgehalten wurde. Abgestimmt wurde über die sogenannte Finanzierungsklausel und nicht ob der Bahnhof gebaut werden sollte. Die Faktenlage hat sich grundlegend geändert und so hätte eine weitere Abstimmung erfolgen müssen.

Eine „Schande“ ist nicht, wenn Bürger ihre Meinung aussprechen, sondern wenn Bahn und Politik vorsätzlich lügen, täuschen und tarnen, um dieses Skandalprojekt auf die Strecke zu bringen.

Geradezu lächerlich wird es, wenn Herr Dreher behauptet, dass die S21-Gegner die Infrastrukturprojekte deutlich verteuern. Offensichtlich sind die rund vier Milliarden Mehrkosten den „Unbelehrbaren“ anzulasten. Fakt ist jedenfalls, dass der achtgleisige unterirdische Provinzbahnhof leistungsschwach und anfällig ist und rund zehn Milliarden Euro kosten wird.

Man kann gegen alles und jeden sein – aber nicht gegen Adam Riese. Deshalb weiß ich nicht, wer mit dem „unbelehrbaren Personenkreis“ gemeint ist.

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