Leserbriefe

Warum wurde die Familie abgeschoben?

Klaus-Dieter Tempel, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Erweiterung Ausländeramt Nürtingen – positive Bilanz“ vom 20. September. Der Leiter des Dezernats 2, Herr Baron, informierte darüber, dass dort sechs Mitarbeiter als Ansprechpartner tätig seien. Um alle Fragen zu beantworten würden EU-Recht, UN-Flüchtlingskonvention, deutsches und baden-württembergisches Recht angewendet, wobei die Rechtsbereiche sich überschneiden könnten.

Bei dieser Auskunft vermisse ich, dass Heimatrecht und Menschenrecht nicht genannt wurden. Gerade mit diesen Rechten gibt es bei der Anwendung von Bundes- und Landesrecht Überschneidungen, wobei die allgemeinen Menschenrechte in einem Rechtsstaat eine übergeordnete Rolle über Bundes- und Landesrecht haben müssten. Leider ist es umgekehrt. Immer wieder werden die Menschenrechte durch Bundes- und Landesrecht ausgehebelt. Wäre es anders, dann wäre es nicht möglich gewesen eine ganze Familie mit hier geborenen minderjährigen Kindern im Januar 2018 aus Wolfschlugen abzuschieben. Diese Familie hatte 25 Jahre in Wolfschlugen gewohnt und längst vom eigenen Einkommen gelebt. Zwei volljährige Kinder und der Vater sorgten für den Lebensunterhalt, zahlten Steuer und Sozialabgaben, waren längst in Wolfschlugen verwurzelt und gehörten zur Gemeinde. Sie hatten schon lange eine deutsche Identität angenommen, sie sprachen deutsch, sie dachten deutsch, die Kinder hatten nie die Heimat ihrer Eltern in Mazedonien gesehen.

Um der Kinder willen hatten die Eltern nach so viel Jahren gegen eine Verfügung zur Ausreise Widerspruch eingelegt. Das ist in einem Rechtsstaat ihr Recht. In Mazedonien haben die Kinder keine Zukunft. Die Sprachhürde und die Wirtschaftslage machen das unmöglich.

Obwohl Herr Baron behauptet, seine Aufgabe „flexibel“ auszuüben, bestand er auf Ausreise und damit auf der Vertreibung aus der deutschen Heimat. Dabei gibt es kein Gesetz, das eine flexible Lösung mit Erteilung des Bleiberechts zwingend verboten hätte. Mit nur ein bisschen Verstand und Herz der Verantwortlichen hätte die Familie hier bleiben können. Sie wurde zu Vertriebenen in umgekehrter Richtung der vielen Flüchtlinge gemacht und kann das Heimweh nur schwer oder gar nicht ertragen.

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