Leserbriefe

Viele Flüchtlinge würden gerne arbeiten

Gerhard Mayer, NT-Oberensingen. Zum Leserbrief „Gastfreundschaft wird schamlos missbraucht“ vom 10. Juni. Leider entsteht auch durch die Berichterstattung oft der Eindruck, dass Flüchtlinge nur kommen, um die Segnungen eines Sozialstaats in Anspruch zu nehmen. Wer sich mit den Flüchtlingsschicksalen beschäftigt, stellt schnell fest, dass das Asylgesetz seinem Anspruch nicht gerecht wird. Besser sollte das Gesetz „Anti-Integrationsgesetz“ oder „Gesetz zum Verbraten von Steuergeldern“ heißen.

Zunächst besteht ein generelles Arbeitsverbot, dann muss der Flüchtling eine Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn er einen Arbeitsplatz gefunden hat. In vorgeschobener Fürsorge wird dann erklärt, dass geprüft werden muss, dass der Flüchtling nicht ausgebeutet wird. Tatsächlich dient die Prozedur nur dem Zweck, den Flüchtling vom Arbeitsmarkt abzuhalten. Ein williger Arbeitgeber muss dazu einen jetzt vierseitigen Antrag (abhängig vom Ausländeramt) ausfüllen.

Nicht nur wegen Corona dauert die Bearbeitung oft so lange, dass der Arbeitgeber wieder abspringt. Die Devise ist eindeutig: Bezahlung von Unterhalt geht vor Arbeitsgenehmigung. Dass sich in der staatlich verordneten Langeweile auch Aggressionen aufstauen, sollte niemand wundern. Das hat nichts mit Missbrauch der Gastfreundschaft zu tun. Die häufigste Frage, die ich gehört habe, war die: „Wann darf ich arbeiten? Ich möchte dem deutschen Staat nicht zur Last fallen.“

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