Günter Taxis, Wendlingen. Zum Artikel „Stadtverwaltung baut schlechten Zeiten vor“ vom 10. Oktober und zum Leserbrief „Gegen Erhöhung der Hundesteuer“ vom 12. Oktober. Wie hört sich das schön an, „Die Einnahmen der Kommunen könnten besser nicht sein, Steuererhöhungen sind in Wendlingen deshalb kein Thema“, so die Stadtverwaltung. Da kommt jemand von eben dieser Verwaltung auf die glorreiche Idee, die Hundesteuer, da sie anscheinend nicht zu den Steuern gehören soll, von 105 Euro auf 120 Euro zu erhöhen. Dieser Vorgang wäre reine Willkür und durch nichts zu rechtfertigen, betroffen wären auch oft einsame und ältere Mitbürger, deren treuer Begleiter und Ansprechpartner der Hund ist. Die Satzungsänderung diesbezüglich wird erst zum Jahresende eingebracht, das heißt dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Es besteht daher noch die Hoffnung auf Ablehnung durch das gewählte Gremium. Dem Leserbrief von Herrn Weinreuter kann ich nur zustimmen, bestimmt auch viele Hundehalter und Hundefreunde. Man erinnert sich? Die letzte Erhöhung von 180 Mark auf 210 Mark wurde auf Antrag von Bürgermeister Hesky durchgeführt, er orientierte sich an der Stadt Stuttgart, dies war der höchste Steuersatz im Umkreis. Die Abstimmung im Stadtrat dauerte keine fünf Minuten, die Hände schossen hoch, man war sich einig, bis auf eine Enthaltung, wieder ein Punkt abgehakt, der Bürgermeister war zufrieden. Die Hundesteuer der Stadt Stuttgart beträgt aktuell 108 Euro!
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...