Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 17.04.2024 - 05:00
Autofahren soll Spaß machen
Wolfgang Litzenberger, Frickenhausen. Zum Artikel „Wissing gegen Tempolimit: Das wollen die Leute nicht“ vom 3. April.
Thema Geschwindigkeitsbegrenzung: Ich dachte immer, es gilt bei uns „Freie Fahrt für freie Bürger“. Sind wir noch frei? Autofahren ...
Leserbriefe | 17.04.2024 - 05:00
Werbung für die AfD?
Kuno Giesel, Nürtingen. Zum Artikel „AfD finanziert sich zur Hälfte aus Staatsgeld“ vom 8. April.
Während die anderen Parteien, die mehr Einnahmen durch Staatsgeld bekommen, neben Spenden auch höhere Mitgliedsbeiträge benötigen, scheint die AfD etwas ...