Leserbriefe

Vergünstigungen für Firmengründer

Ralf Niebauer, Neckartailfingen. Zum Artikel „Land will Steuern für neue Firmen senken“ vom 1. Februar. Es ist vermutlich dem Wahlkampf geschuldet, dass mal wieder toll klingende Vorschläge zu Steuerentlastungen für Unternehmen gemacht werden. So will das Land dem Bericht zufolge mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass neu gegründete Unternehmen Verluste der ersten sechs Jahre mit künftigen Gewinnen verrechnen können. Da kann ich nur sagen „Guten Morgen“.

Der Verlustvortrag ist schon bisher zeitlich nicht begrenzt. Eine besondere Behandlung von Unternehmensgründern war für mich eh noch nie nachvollziehbar. Junge Unternehmen sind nicht besser und nicht schlechter als alte und auch Unternehmenseinkommen sind nicht besser und nicht schlechter als die Einkommen eines Arbeitnehmers oder eines Vermieters. Unser Steuerrecht ist grundsätzlich schon so aufgebaut, dass der Staat nur dann seinen Teil erhält, wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist. Das gilt nun auch für neue Unternehmen. Wenn diese, was oft der Fall ist, erst mal Anlaufverluste haben, ist die Steuer kein Problem, weil keine anfällt. Wenn nun das Unternehmen von Anfang an keine Verluste macht, sondern gleich zündet, gibt es keinen Grund, die Steuer auszusetzen. Die Angestellte oder der Verkäufer können auch nicht sagen, dass sie sich jetzt mal lieber auf die Einrichtung ihrer Wohnung konzentrieren möchten und deshalb mal die Steuer ein paar Jahre aussetzen. Gleiches gilt für den absurden Vorschlag, dass bei Ausstieg aus einem Start-up-Unternehmen Gewinne in Millionenhöhe steuerfrei bleiben sollen, wenn sie wieder in ein junges Unter-nehmen investiert werden.

Was ist denn das für ein Gedanke, solche bei Start-ups dann ja in kurzer Zeit erzielten Gewinne steuerfrei zu belassen? Wir sollten einfach mal aufhören mit der ideologischen Kategorisierung von Einkünften in gute und schlechte und zwar in allen Richtungen.

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