Leserbriefe

Unterschiedliche Sichtweisen

Klaus Röhm, Wendlingen. Zum Artikel „Darf man Obstwiesen zur Freizeit nutzen?“ vom 19. Februar. Das auf dem Foto gezeigte Gartenhaus steht schon nachweislich über 60 Jahre auf diesem Gartengrundstück und wird von unserer Familie in der vierten Generation bewirtschaftet. Es gibt dort Kinderspielgeräte für meine drei Enkelkinder, aber es gibt dort auch Bienenstöcke, Nistplätze für Vögel, ein Bienenhotel, ein Holzlager, in dem sich schon seit Jahren viele Kleintiere aufhalten. Rundherum leben wir auf diesem Grundstück im Einklang mit der Natur und geben das auch an unsere nächste Generation so weiter. Es gibt bei uns keine Pestizide oder desgleichen, weil wir unser Obst selber verwerten und dasselbe gilt für viele der umliegenden Grundstücksbesitzer.

Und nun wird das Ganze, so wie im Bericht erwähnt, durch Bürger infrage gestellt. Der angebliche Streit in Wendlingen ist sehr einseitig und wird nur von einer Seite angestachelt. Viele der umliegenden Grundstücksbesitzer der Streuobstwiesen teilen diese Meinungen nicht und haben kein Interesse an einem Streit. Ich bin schon der Meinung, dass wir als „Stücklesbesitzer“ nicht nur die Arbeit mit unseren Grundstücken haben, sondern sie auch zur Erholung und für die Freizeit nutzen können, was in der heutigen Zeit (Pandemie) von unschätzbarem Wert ist.

Daher stellt sich schon die Frage, ob man die Verordnung, die schon fast 30 Jahre alt ist, der heutigen Zeit anpasst, nachdem die Aussichten für die nächsten Jahre nicht besser werden. Das prophezeihen unsere Politiker jeden Tag. Wir sind froh, dass wir das Grundstück mit unseren Enkeln auch in Freizeit nutzen können, denn dort ist eine Ansteckung mit Corona sehr unwahrscheinlich. Daher sind die im Artikel erwähnten Aktionen des Hobbyornithologen in der heutigen Zeit nicht unbedingt produktiv.

Natürlich gibt es bei den Grundstücksbesitzern auch schwarze Schafe, die dann aber von der zuständigen Fachbehörde zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Man braucht sich nicht wundern, dass durch solche Aktionen immer weniger Interesse an der Erhaltung von Streuobstwiesen und der Pflege von Grundstücken besteht. Für mich stellt sich daher die Frage: Bewirtschaften oder brach liegen lassen?

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