Leserbriefe

Üble Nachrede und rechte Parolen

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Meinungsvielfalt und Andersdenkende“ vom 2. Juli. Es ist schon spannend wie der Verfasser seine kruden rechten Thesen und Schmähungen von Anstand und Moral als Meinungsfreiheit zu tarnen versucht. Er spielt hier die komplette Klaviatur herunter wie wir sie (leider) in allen Parlamenten von einer Partei vom äußersten rechten Rand hören müssen. Man kann es Beteiligung am politischen Diskurs nennen, man kann aber drin bereits den Verdacht der verfassungsfeindlichen Betätigung sehen, wie es der Verfassungsschutz macht. Die Lesenden der Leserbriefe dieser Zeitung ahnen sicher, dass ich hier die Meinung des Verfassungsschutzes teile. Rechte Hetze, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in jedweder Richtung sind eben keine Meinung, sondern unanständig!

Mit Anstand ist es sicher auch nur schwer in Einklang zu bringen, wenn hier Vertreter und Vertreterinnen einer demokratischen Partei in die Nähe von Straftaten gebracht werden. Üble Nachrede wie sie vom Verfasser in mutmaßlich beleidigender Absicht unterstellt wird, wird in Paragraf 186 StGB wie folgt beschrieben: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,“

Wer nun den Leserbrief liest, erkennt unschwer, dass es keine üble Nachrede sein kann, ihm rechte Parolen zu unterstellen.

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