Leserbriefe

Tempo 30 und die Messgeräte

Karin Bauer, Großbettlingen. Zum Artikel „Großbettlingen und die freie Fahrt“ vom 10. Februar. Seit acht Jahren kämpft nun Herr Decker um „vernünftige Verhältnisse“ an der Albstraße. Da fragt man sich, weshalb zieht jemand, dem der Verkehr so auf die Nerven geht, an eine viel befahrene Durchgangsstraße? Bevor ich ein Haus kaufe, muss ich mich mit den gegebenen Umständen befassen. Es haben nicht sehr viele Bürger den Luxus wie Herr Decker, dass ihr Grundstück an zwei Straßen grenzt. Im Norden, mit großem Vorgarten und Gehweg, an die Albstraße und im Süden, auch mit großem Garten, an die verkehrsberuhigte Karpatenstraße, eine sogenannte Spielstraße. Hier befindet sich auch die Garage mit Stellplatz von Herrn Decker.

Herr Decker hat also keinen Grund, sich über das Halteverbot an der Albstraße zu mokieren. Wie er richtig festgestellt hat, ist die Albstraße eine Kreisstraße, somit wurden sowohl die Warnbaken als auch das Halteverbot vom Landkreis angeordnet und nicht von der Gemeinde Großbettlingen. Hilfreich wäre es sicher auch, wenn Herr Decker nicht mit Tunnelblick durch die Albstraße fahren würde, ich jedenfalls habe die Tempomessanlage schon öfter in der Albstraße an verschiedenen Stellen gesehen, halt nicht immer vor seinem Haus.

Die Verkehrsüberwachungsmessungen, die auch immer wieder im Blättle nachzulesen sind, haben übrigens ergeben, dass sich die meisten an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, aber es natürlich auch Ausreißer gibt. Das ist aber auch in Tempo-30-Zonen so. Würde die Gemeinde Großbettlingen einen Blitzer aufstellen, wäre Herr Decker möglicherweise der Erste, der das als Abzocke abtun würde.

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