Leserbriefe

Steuerzahler sollte dafür nicht aufkommen

Hans Lange, Großbettlingen. Zum Artikel „Schlecker schließt sechs Filialen“ vom 15. März. Muss unser Staat mit Steuergeldern den Größenwahnsinn dieser Firma retten? Nein. Er sollte nicht. Ein Unternehmen, welches offensichtlich der Größte sein wollte, kann nur mit Pump innerhalb kurzer Zeit zu solcher Größe aus dem Boden wachsen. Unser Insolvenzrecht hat hier Tür und Tor geöffnet. Grund: Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens fallen alle Forderungen in die verbliebene Masse. Lieferanten haben keinen Anspruch auf Eigentumsvorbehalt für gelieferte Ware und dürfen diese, auch wenn sie noch nicht verkauft ist, zurückfordern. Da das Verkaufssortiment bei Schlecker in Bezug auf Verderblichkeit bei null Euro liegt, bleibt nur ein Verlust durch Diebstahl als Restrisiko übrig.

Die Kalkulation ist also einfach: Einkaufspreis, Ladenmiete, Personal, Lagerkosten, Transportkosten und Logistik ergeben zusammen den Einstandspreis, plus Gewinn ergibt den Verkaufspreis der Ware. Ist der Umsatz für einen Laden zu gering, um die anfallenden Kosten zu decken, so bleibt nur die Schließung übrig. Für dieses Rechenexempel, das ein Kaufmann beherrschen muss, darf in einer freien Marktwirtschaft der Steuerzahler nicht aufkommen, wenn hier falsche Kalkulatoren am Werk waren.

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