Leserbriefe

Sterbehilfe-Urteil ist unverantwortlich

Dr. Gerhard Steigerwald, NT-Roßdorf. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfeverbot“ vom 27. Februar. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Recht auf Selbsttötung und dem Recht auf Unterstützung beschädigen die Verfassungsrichter das Grundrecht auf die absolute Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz). Dieses Recht macht es möglich, dass unheilbar Kranke, wie aus den Niederlanden und Belgien nach der dortigen Freigabe der assistierten Selbsttötung berichtet wird, von ihren Angehörigen wegen der hohen Kosten oder der belastenden Pflege unter Druck gesetzt werden, der eigenen Tötung zuzustimmen. Denselben Druck erleben dort Schwerstkranke, die am Leben bleiben wollen und absolut die Selbsttötung ablehnen. Außerdem schafft dieses Gesetz Raum für die Taxierung des menschlichen Lebens nach seinem Wert und damit für Sprüche vom lebensunwerten Leben.

Gerade die Naziverbrechen waren der Anlass, das Grundrecht der Unantastbarkeit des Lebens jedes Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen. Das heutige Bundesverfassungsgericht verlässt diesen Boden der Menschlichkeit, auch zum Schaden von Mitbürgern. Außerdem kennt das Bundesverfassungsgericht keinen Schutz der Ärzte, die aus Gewissensgründen keine Suizidbeihilfe leisten können. Das Gericht kennt nur „die Freiheit, sich bei Dritten Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen“. Es ist quasi eine Narrenfreiheit, der da gehuldigt wird.

Nach neuesten Umfragen in den Niederlanden und Belgien sieht sich jeder zweite Arzt ganz generell unter gesellschaftlichem Druck, Sterbehilfe leisten zu müssen. Jeder dritte wurde sogar konkret von Angehörigen unter Druck gesetzt. Und schließlich kann man fragen: zu welcher Freiheit befreit da das Bundesverfassungsgericht? Ich frage provozierend: Ist es nicht leichtsinnig, den Tod selbst zu wählen? Man weiß ja nicht, was einen nach dem letzten Atemzug wirklich erwartet. Kann das nicht viel schlimmer sein als das, dem man durch die Selbsttötung zu entfliehen versuchte?

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