Leserbriefe

Statt in die Haftanstalt in die Psychiatrie

Dr. Walter Stahli, Nürtingen. Zum Artikel „Würzburg: Somalier nach Messerangriff in Psychiatrie“ vom 21. Juli.

Scheinbar sind unsere Gefängnisse derart überfüllt, dass man jetzt öfters auf die Psychiatrie ausweicht. So jetzt auch im Falle des 24-jährigen Somaliers, der in Würzburg drei Frauen ermordet und vier weitere Personen schwer verletzt hat. Natürlich gibt es ein Gutachten, das seine „Schuldunfähigkeit“ bescheinigt. Leider sind solche Expertisen sehr oft eine Art Bescheinigung von mildernden Umständen. Und so kommt es sehr oft vor, dass aufgrund solcher Gutachten Mörder mit Flüchtlingsstatus in die Psychiatrie „verlegt“ werden.

Das hat für die Auftraggeber und deren Statistik gewisse Vorteile (falls man das so nennen kann!). Und zwar, ein islamistischer Terrorakt weniger in der Statistik, ein Migrant weniger im Knast, ein Asylbewerber weniger bei den rechtskräftig verurteilten Mördern, drei Mordopfer von islamistischem Terror weniger in der Statistik und so weiter.

Und auf diese Weise erhält man auch die gewünschten Zahlen, die es erlauben zu behaupten, dass die Kriminalität von Eingewanderten nicht größer ist als die der Einheimischen! Gleichzeitig hat Herr Strobl mal zugegeben, dass circa 45 Prozent der Haftanstalt-Insassen in Baden-Württemberg keinen deutschen Pass haben. Ich gehe davon aus, dass der Innenminister über die richtigen Zahlen verfügt. Es dürfte ihm aber auch bekannt sein, dass 2019 der Anteil von Ausländern in Baden-Württemberg (einschließlich EU-Bürger!) lediglich 15,9 Prozent betrug und dass im gleichen Jahr circa 42 Prozent der Verurteilten keinen deutschen Pass hatten.

Und übrigens. Eine Statistik mit der Anzahl der in die Psychiatrie verlegten Mörder und Brandstifter mit Asylantrag ist mir nicht bekannt. Außerdem, die „wegen Schuldunfähigkeit angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfüllt nicht den Begriff der Verurteilung wegen einer Straftat“ (VG Würzburg, Urteil vom 21.04.2004, AZ W 6 K 03.1130). So gesehen kann der Psychopath nach seiner „Genesung“ auch eingebürgert werden.

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