Leserbriefe

Rasen wird teurer – Regeln einhalten

Gerhard Ostertag, Bissingen. Zum Artikel „Was sich für Autofahrer ändert“ vom 28. April. Diese nun in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet viele Bereiche des Straßenverkehrs und ist damit die umfassendste Änderung des Straßenverkehrsrechts der letzten Jahre. Der ab 28. April gültige Bußgeldkatalog hat es in sich. Bisher waren die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen ziemlich moderat, vor allem im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Diese Tatsache wurde von Autofahrern wohlwollend zur Kenntnis genommen, aber von Seiten der Polizei und auch von Verkehrsexperten vielfach kritisiert. Mit der jetzt in Kraft getretenen Novelle zur Straßenverkehrsordnung (STVO) hat sich das geändert. Vor allem im Bereich geringer Überschreitung der jeweils gültigen Höchstgeschwindigkeit sind die dafür vorgesehenen Strafen drastisch erhöht, genauer gesagt, verdoppelt worden.

Für eilige Autofahrer, welche solche Summen bisher aus der Portokasse bezahlt haben, gibt es eine schlechte Nachricht: Autofahrer werden schneller als bisher zu Fußgängern. Bei Tempoverstößen werden deutlich früher Fahrverbote und Flensburg-Punkte fällig. Höhere Bußgelder führen zu mehr regelkonformem Verhalten und sind insofern geeignet, Unfälle mit Verletzten und Toten zu vermeiden. Es ist zu hoffen, dass die längst fällige Verschärfung der entsprechenden Vorschriften sich positiv auf das Unfallgeschehen auswirkt.

Wie eingangs erwähnt, werden die Änderungen deshalb von der Fachwelt begrüßt. Eine Ausnahme bildet dabei der ADAC und hat Mitleid mit seinen geschröpften Mitgliedern. Diese könnten mit dem Geld mehr Schutzbriefe kaufen. Zum Schluss eine Empfehlung an die Nutzer einer Fahrerlaubnis, sich über die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung zu informieren und die Regeln einzuhalten.

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