Leserbriefe

Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Peter Krüger, Nürtingen. Die letzten zwei Wochen zeigen, dass es in Nürtingen drei Kategorien von Grundstückseigentümern beziehungsweise Bewohnern gibt. Dabei handeln alle drei Kategorien für sich völlig konsequent.

Die Mitglieder der ersten Kategorie kommen ihrer Räum- und Streupflicht konsequent und vorbildlich sowie innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume nach. Mitglieder der zweiten Kategorie erledigen ihre Aufgaben ebenso konsequent eher oberflächlich und nachlässig, häufig auch mit großer Verzögerung.

Die Zeitgenossen der dritten Kategorie, diese werden leider immer mehr, handeln auch sehr konsequent, sie machen nämlich prinzipiell gar nichts. Nicht geräumte und gestreute Gehwege finden sich auch häufig vor Geschäftshäusern und Gebäuden, in denen mehrere Parteien wohnen, ebenso vor unbebauten Grundstücken und leer stehenden Gebäuden. Aber auch für diese Grundstücke beziehungsweise die sich davor befindenden Gehwege ist jemand verantwortlich.

Was tut nun die Stadtverwaltung, um für mehr Ordnung zu sorgen? Auch sie handelt konsequent wie die Anwohner der Kategorie drei, sie tut nämlich auch nichts. Hier versteht wohl jemand den Sinn einer bürgerfreundlichen Verwaltung falsch. Es kann doch nicht Sinn einer Bürgerfreundlichkeit sein, die Faulheit und Ignoranz einiger Anwohner durchgehen zu lassen, während andere Anwohner stets pflichtbewusst dafür sorgen, dass Gehwege immer geräumt und gestreut sind.

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