Leserbriefe

Parkausweise sind Steuerungselement

Dr. Martin Häberle, Stadtrat NLG-Basis NT, Nürtingen. Zum Artikel „Anwohnerparkausweise ab 2023?“ vom 1. September.

Ein lange gefordertes Projekt geht nach sorgfältiger Erhebung und Untersuchung in die Endphase der Planung. Mit dem Anwohnerparkausweis geht es nicht darum, die Stadtkasse aufzufüllen. Das wäre kein Grund für die Einführung eines Parkraummanagements. Es ist vielmehr ein Steuerungselement mit dem Ziel, den mittlerweile zu knappen öffentlichen Straßenraum effektiv zu nutzen.

Bewohner, Besucher, Beschäftigte, Kunden, Dienstleister und Lieferanten konkurrieren um die knappen Parkplätze. Durch das Parkraummanagement sollen die Parkflächen optimal ausgelastet und die Anwohner bevorzugt werden.

Dieses Management fordert einen großen Verwaltungsaufwand, der durch Gebühren finanziert werden muss. Dafür reicht das bis letztes Jahr genehmigte Maximum von circa 30 Euro pro Jahr bei weitem nicht. Die neue Parkraumgebührenordnung unseres Bundeslandes gibt Kommunen die Möglichkeit, eine eigene Gebührenordnung nach lokalen Gegebenheiten zu schaffen. Sie muss mindestens kostendeckend sein. Steuerungseffekte können mit der Höhe der Gebühren erreicht werden.

Dabei können Gebühren zum Beispiel nach Fahrzeuggröße oder auch nach sozialen Kriterien gestaffelt werden. Zweit- und Drittfahrzeuge oder „Fremdparker“ können mit höheren Gebühren belegt werden. Mit höheren Gebühren für solche Fahrzeuge könnte auch die Menge der Fahrzeuge gesteuert werden, was dringend notwendig wäre. Das Parkraummanagement ist nur eine von vielen Elementen, die zur Umsetzung der Verkehrswende und somit zum Klimaschutz notwendig sind.

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