Leserbriefe

Nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen

Gerda Antes, Nürtingen. Zum Leserbrief „Wir Bürger sind der Souverän“ vom 8. Februar. Nicht alle Menschen in unserem Land befassen sich mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, das ist verständlich. Aber ein Schreiber von Leserbriefen zum Thema Bürgerrechte sollte das Grundgesetz nicht verbiegen. Jemanden auf einer Liste finden und ankreuzen, damit ist der Gleichheit Genüge getan und das Recht der Bürger in Bezug auf Wahlen und Demokratie erfüllt? So einfach ist es nicht. Bei der Art wie in den letzten Jahrzehnten die Listen aufgestellt wurden, waren Frauen immer benachteiligt, denn auch das Recht, sich wählen zu lassen, gehört zu den Grundrechten.

Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter) verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Ja, da kommt im Text auch Religion vor. Aber das Loch in der Logik im Leserbrief des Herrn Traub finden wir schnell, es ist ein typischer Fall, den wir als „Äpfel mit Birnen vergleichen“ kennen: Religion und Beruf kann ich selber wählen, aber doch nicht selber bestimmen ob ich als Junge oder Mädchen geboren werde.

Wenn viele Frauen zur Wahl stehen, können in den Parlamenten danach auch mehr Frauen mitbestimmen. Man hat das mit dieser Wahrscheinlichkeit übrigens vor längerer Zeit auch einmal in Nürtingen beobachten können. Es gab bei der Wahl des Gemeinderats eine Frauenliste. Und siehe da: Zwei Sitze für die Frauen, genauso viele wie für die FDP.

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