Leserbriefe

Nicht auf Kosten der Natur

Helmut Thüringer, Grafenberg. Zum Artikel Golfplatz flog von der Tagesordnung vom 30. Januar. Als Nabu-Vorsitzender in Grafenberg und Naturschutzwart der Landkreise Reutlingen und Esslingen muss ich aufs Schärfste gegen den geplanten Raubbau im Rainerwald durch eine Golfplatzerweiterung protestieren. Dieser langjährige Waldbestand wird unter anderem auch durch das Landeswaldgesetz geschützt. Des Weiteren sind im Verdichtungsraum Neckarraum natürlich Ressourcen so weit wie möglich zu erhalten.

In die Überlegungen bitte ich einzubeziehen neben dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz das Bundesnaturschutzgesetz (unter anderem Paragraf 18 ff), das Bundesimmissionsschutzgesetz ebenso wie die Vorschriften des Raumordnungsgesetzes. Hinweisen will ich an dieser Stelle auch auf das Urteil der zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006, welches die BRD zu Nachbesserung des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet. Eine Erweiterung des Golfplatzes in dieser Größe stellt sicherlich einen massiven Eingriff in den Naturhaushalt dar. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes muss dieses Vorhaben abgelehnt werden.

Auch in der derzeitigen Klimadiskussion stellt der Wald als Regulator eine wichtige Rolle dar. Der Wald bindet CO2, reguliert durch Wasseraufnahme und Verdunstung unser lokales Klima, hält den Grundwasserspiegel im oberen Bereich, was vor allem auf dieser Anhöhe von Bedeutung ist.

Ich hoffe auf eine Entscheidung durch die Verantwortlichen im Sinne des Natur-, Umwelt- und Waldschutzes.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurde aufgrund des Freizeitbedürfnisses bereits in den Alpen zu viel Wald gerodet. Die gleichen Fehler dürfen bei uns jetzt nicht gemacht werden. Freizeitaktivitäten ja, aber nicht auf Kosten der Natur

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