Leserbriefe

Neues Bauland und die Hochwassergefahr

Stefanie Kasel, Bempflingen.

Um was geht es in der Gemeinde Bempflingen? Nachdem aufgrund der Unwetter/Starkregen besonders die Obere Au wieder einmal hart getroffen wurde und die Anwohner dort froh waren, dass die Ackerfläche vieles vom Oberflächenwasser aufgenommen hat, wurde die Frage laut, weshalb man immer noch an diesem Gebiet als Baugebiet (Obere Au II) festhält.

Mittlerweile wird in den Medien fast täglich darüber gesprochen, dass Ausgleichsflächen bereitgestellt werden sollen und wenn diese bereits vorhanden sind, dass diese nicht versiegelt werden.

Die auf Bio umgestellte Ackerfläche zwischen Bempflingen und Riederich ist eine natürliche Ausgleichsfläche und wertvolles Ackerland, welches die Bewohner des „Blumenviertels“ bisher vor Überflutung bei Starkregen geschützt hat.

Auch diesmal stand das Wasser tagelang auf der Ackerfläche, da dort die Versickerung sehr langsam vonstatten geht. Aus diesem Grund wies ein Anwohner bei der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung am 27. Juli auf das geologische Gutachten hin, welches eine Bebauung dieses Gebietes nicht empfiehlt. Er stellte die Frage, ob dies nicht ein Grund zum „Umdenken“ wäre. Bürgermeister Welser meinte nur, dass das Gutachten lediglich aussagen würde, dass eine Versickerung nicht möglich sei. Dass eine Bebauung nicht möglich sei, sage dieses Gutachten nicht aus. Ja um Himmels willen. Klar kann man auch ein Gebäude in einen See bauen. Ist das jedoch noch das Ziel des Gemeinderats, „preiswertes Bauland für junge Familien“ bereitzustellen? Geht es hier überhaupt noch darum, Wohnraum zu schaffen? Wenn dies tatsächlich der Fall wäre, würden andere Alternativen der Gemeinde besser zu Gesicht stehen.

Andere Alternativen würden die Bewohner der Oberen Au nicht in Gefahr bringen. Dass mit entsprechender Grundwasserabsenkung und Ableitung des Grundwassers während der Bauzeit eine Bebauung der Oberen Au II möglich sein kann, steht außer Zweifel. Jedoch was hat dies für Auswirkungen auf die Bestandsbauten?

Zu sagen, „Jeder ist für seinen Hochwasserschutz selbst verantwortlich“, ist kein Freispruch für eine Gemeindeverwaltung, wenn bereits heute Gefahren bei Starkregen vorhanden sind. Wo bleibt eigentlich das vom Gemeinderat in der „Verpflichtungsformel“ abgegebene Versprechen, das Wohl der Einwohner zu fördern? Und so darf man sich schon die Frage stellen, um was es hier eigentlich geht. Eine ungeeignete Fläche zu wählen und die Anwohner in Gefahr zu bringen? Welche Ziele werden hier verfolgt? Es bleibt spannend.

Zur Startseite