Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Neue Förderung für Energiespeicher?“ vom 10. Juni. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt als Bundesgesetz zur Sicherung der Stromnetzstabilität für jede Fotovoltaikanlage vor, die maximale Wirkleistungseinspeisung (in das öffentliche Stromnetz) auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Wer nun das besagte Förderprogramm des Landes in Anspruch nehmen will muss sich verpflichten, die Wirkleistungseinspeisung von 70 auf 50 Prozent (!) zu drosseln. „Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Fotovoltaikanlage, mindestens aber für 20 Jahre“.
Zu Anfängen des Landesprogramms gab es diese Einschränkung noch nicht. Sie steht dem selbsterklärten Ziel im – nur scheinbar – grünen Musterländle, zum Bau von zusätzlichen Fotovoltaikanlagen anzureizen und die Belastung der Verteilnetze zu senken, entgegen.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...