Leserbriefe

Lob für die Chefs und Ärger für Mitarbeiter

Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Dies ist ein toller Artikel“ vom 21. März. Leider treten Chefs nicht nur zur Belohnung ihrer Mitarbeiter an, sondern auch zu merkwürdigen Aktionen mit dem Ziel von Entlohnungskürzungen, wenn überdurchschnittliche Leistungen mehr vertragliche Bezahlung erfordern und der Neidfaktor mit Andienungsprädikat eines frischen Mitarbeiters (zum Beispiel eines Buchhalters) genügend Einfluss auf einen Betriebsinhaber ausüben kann, der ein (sagen wir) krankhaftes Verhältnis zur Gewinnmaximierung hatte.

In diesem tatsächlichen Fall erfährt der Mitarbeiter eines gesunden alteingesessenen Stuttgarter Unternehmens, dass er (nach einer freiwilligen Erfolg bringenden Sieben-Tage-Woche) zu viel verdiene. Nachdem der Mitarbeiter einen Kürzungsdeal ablehnte, erklärte ihm der Unternehmer: „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben“. Das war der Startschuss für eine unternehmerische Kriegserklärung ohne Limit – wie sich später herausstellen sollte.

Zunächst wurden Zahlungen an den Mitarbeiter eingestellt. Die dazugehörige betriebsoffizielle diskreditierende Handlungsbegründung war: „Falsche Abrechnung von Bezügen“. Mit dieser als Fakt gehandelten Behauptung forderte der Unternehmer den Mitarbeiter auf, über Jahre vorgelegte, geprüfte und verbuchte Rechnungen freiwillig als ungerechtfertigt zu erklären sowie reduziert neu vorzulegen – um anwaltliche Schritte auszuschließen. Was zunächst wie eine Lachnummer scheint, war nicht ohne abschätzbares Risiko für den Mitarbeiter, da jener Betriebsinhaber mit durchaus krimineller Energie an der Durchsetzung seines Planes zu arbeiten begann. Raumbedingt musste der Mitarbeiter über viele Monate nun erfahren, wie zwei Meter neben ihm, getrennt durch eine wortdurchlässige Glaswand, immer wieder Anwälte erschienen und konspirative Treffen mit anderen Mitarbeitern erfolgten, mit dem Ziel der Möglichkeitsfindung nachträglicher interner Frisuren zu Abrechnungen beziehungsweise Kontoständen oder auch nur zu „unergiebigen“ Zwischenfeststellungen akribisch gesuchter Berechnungsfehler viele Jahre betreffend.

Nun – irgendwann war der Druck auf den Mitarbeiter zu groß; ein schlechter Gesundheitszustand setzte ein. Kurz darauf erfolgte die betriebliche Kündigung. Begründung: „Wir bitten um Verständnis, wir können diese wichtige Position nicht noch länger verwaist lassen“. Ein Gerichtstermin endete uneingeschränkt zugunsten des Mitarbeiters. Jener ursprüngliche Initiator der vorgenannten Bemühungen an einem erfolgreichen langjährigen Betriebsmitglied befindet sich heute in der Unternehmensleitung.

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