Peter Baumann, NT-Raidwangen. Zum Artikel „Schöffen gegen Kopftuchverbot ,light‘“ vom 25. April. Es ist schon haarsträubend und perfide, wenn ein angedachtes Kopftuchverbot für Gerichte und Staatsanwaltschaften von unserem Ministerrat schon wieder verwässert werden soll, indem man bei Schöffen eine Version „light“ – bestimmt initiiert von Bedenkenträgern – einbringen will. Die Justiz, ob Beruf oder Schöffe, gehört nicht auseinanderdividiert, sondern gestärkt.
Aber was ist zu erwarten von einer Klientel, die meistens weder Muh noch Mäh sagt, die besser und lieber mit „ein bisschen schwanger“ lebt beziehungsweise vorliebnimmt. Ich brauche mich nicht zu fragen, wo Politikverdrossenheit herrührt.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...