Leserbriefe

Keine vollständigen Vergabeunterlagen

Karl Kohler, NT-Oberensingen. Hölderlinhaus ein Drama und kein Ende? Als fachkundiger Bürger wundert mich bei der Verteuerung des Vorhabens Hölderlinhaus nichts mehr. Bei der Mehrfachbeauftragung wurde das Architekturbüro ausgesucht, das die „kostengünstigste“ Variante zugesagt hatte. Eine Planung die nicht realisierbar war. Die jetzt vorliegenden Ausschreibungsunterlagen sind im Widerspruch zur VOB (Vergabeverordnung für Bauleistungen). Nach Paragraf 2 müssen sämtliche Gewerke öffentlich ausgeschrieben werden. In der Ausschreibung vom 24.03.2020 wurde davon unzulässig abgewichen. In Paragraf 2, Absatz 6 steht: „Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.“ Durch die Zusammenfassung verschiedener artfremder Gewerke entstand eine wettbewerbsbeschränkende und eine unlautere Verfahrensweise. Auch lagen den Vergabeunterlagen zum Beispiel keine Werkpläne und Detailpläne des Architekten, und die bis heute noch fehlenden geprüften Pläne der Tragwerksplanung bei. Bei diesen mangelhaften Unterlagen und der unzulässigen Abgabefrist von 30 Tagen gab kein Unternehmen für den Abbruch und Rohbau ein Angebot ab. Die nun erfolgte beschränkte Ausschreibung durch den Architekten und die GWN entbehrt jeder Grundlage und bedeutet einen Rechtsverstoß bezüglich der VOB. Bei diesen Verstößen gegen die VOB kann keine Baufreigabe von der Stadt Nürtingen erteilt werden. Bis heute sind die Vergabeunterlagen bei Weitem nicht vollständig, es fehlen Dachdeckerarbeiten, Fenster, Sonnenschutz und der gesamte Innenausbau. Für diese Gewerke ist ein Anteil von 30 Prozent der Gesamtkosten wohl zu wenig. Erneute hohe Kostensteigerungen werden folgen. Die Angebote der wenigen vom Architekten ausgewählten Firmen sind keine Grundlage für eine Vergabe, die die Entscheidung der Mehrheit des Gemeinderats rechtfertigt, die Kostensteigerung von 5,4 Millionen Euro (Kostenschätzung als Grundlage der Beauftragung des Architekten) auf 8,5 Millionen Euro zu akzeptieren.

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