Leserbriefe

Keine Rabatte für Straftaten

Fritz Immel, Neckartailfingen. Zum Artikel „Abhören der S-21-Szene ist abwegig“ vom 18. Dezember. Das Interview mit dem Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hat ja erstaunliche Dinge zu Tage gebracht. Während der S-21-Demonstrationen wurden Blockierer erst wenn man sie zum sechsten Mal wegtragen musste mit einem Strafbefehl belegt. Von 445 Personen, die als Straftäter ermittelt wurden, bekamen nur 18 einen Strafbefehl.

Ach wäre man doch auch bei harmlosen Parksündern so nachsichtig. Wer mal eben auf der anderen Straßenseite verkehrt herum parkt, weil wenden gerade nicht geht und sonst kein Parkplatz frei ist, der kann auf keine Gnade oder Nachsicht hoffen. Oder noch schlimmer, wenn man nach verzweifelter Parkplatzsuche sich mal kurz auf einen der immer freien Behindertenparkplätze stellt, dann wird es richtig teuer. Dabei ist das Blockieren einer Baustelle oder einer Verkehrskreuzung vorher mit einiger krimineller Energie geplant und verabredet worden. Es werden auch größere Schäden für die Allgemeinheit beabsichtigt, denn den Feierabendverkehr in Stuttgart lahmlegen, das kostet jeden Verkehrsteilnehmer Zeit und Geld.

Man kann doch wohl erwarten, dass die Staatsmacht alle Straftäter einigermaßen gleich behandelt. In einem Rechtsstaat darf es keine Rabatte bei politisch motivierten Straftaten geben.

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