Leserbriefe

Kein Abbruchbeschluss durch Gemeinderat

Carla Bregenzer, Frickenhausen, SPD-Gemeinderätin. Zum Artikel „Abbruch dämpft Aufbruchstimmung“ vom 5. November. Wir Frickenhäuser SPD-Räte haben die Vorgehensweise des Bürgermeisters in Sachen Ganter-Areal in Tischardt nicht wegen mangelnder Beratung, sondern wegen groben Verstoßes gegen das, wie der Berichterstatter schreibt, kommunale Regelwerk kritisiert. In der Sitzung vom 6. Juli hatte der Tischardter Ortschaftsrat beschlossen, dem Gemeinderat den Abbruch des Gebäudes im Ganter-Areal zu empfehlen. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat nie gefasst, weil der Bürgermeister dieses Thema nicht auf die Tagesordnung setzte.

In der Sitzung am 20. Oktober beschloss der Gemeinderat zwar die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, einen Abbruchbeschluss ließ der Bürgermeister jedoch nicht fassen. Zwei Wochen später waren plötzlich schon Angebote für einen Abbruch eingeholt worden. Nun sollte der Gemeinderat plötzlich über die Vergabe des Abbruches entscheiden, der mit mindestens 100 000 Euro zu Buche schlagen wird. Es war daher kein Wunder, dass der Gemeinderat viele Fragen zur Umsetzung und zu den Unsicherheiten bei den Kosten hatte. Dies umso mehr, als ja noch völlig offen ist, wann und wie genau die neue Bebauung stattfinden wird. Hätte der Gemeinderat allerdings dem Abbruch jetzt nicht zugestimmt, wären Strafzahlungen an die Anbieter für den Abbruch fällig geworden.

Nach dem Kommunalrecht gibt es klare Verfahrensabläufe – erst wenn der Gemeinderat in wichtigen Angelegenheiten Beschlüsse gefasst hat, kann der Bürgermeister handeln –, das gilt für die Vergabe von Aufträgen an einen Architekten ebenso wie für die Ausschreibung umfangreicher Abbrucharbeiten.

In Frickenhausen geht der Bürgermeister gerne über den Gemeinderat hinweg und setzt diesen dann einfach unter Zugzwang. Anträge der Fraktionen zu wichtigen kommunalpolitischen Themen tut er als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ ab, die klaren Vorgaben des Kommunalrechts sind ihm eher hinderlich und werden nach Belieben ernst genommen.

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