Leserbriefe

Impfen: Folgen für Nein-Sager?

Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Impfen gegen Corona ist die Pflicht eines jeden in dieser Gesellschaft, außer es sprechen medizinische Gründe dagegen. Sich aus persönlicher Denkweise gegen Impfen zu entscheiden, heißt den Rest der Gemeinschaft und sich selbst einer Gefahr auszusetzen, die Leiden, selbst den Tod, als Konsequenzen akzeptiert.

Mit dieser gemeinschaftsunfähigen Moral entheben sich Neinsager der allgemeinen staatlichen Verantwortung für Bürger. In der Umkehr erklärt sich daraus, dass die staatliche Fürsorge für Folgen dieses Entschlusses nicht mehr gefragt ist, somit auch eine mögliche rücksichtslose Belastung der Solidargemeinschaft entfällt und Erkrankte ihre Versorgung in Eigenleistung zu erbringen haben. Keine bedrohliche Ich-bestimmte Entscheidung gegen die Gemeinschaft kann folgenlos sein.

Den Impfschutz abzulehnen ist nicht fahrlässig, es ist grob, bewusst fahrlässig. Ob zum Beispiel Lebensversicherer die persönlichen Folgen dieses Verhaltens als ein mögliches, angelegtes „Selbstverletzendes Verhalten“ oder eine „Suizidhandlung“ werten und damit Auszahlungen infrage stellen, muss sich aus Verträgen ergeben.

Sich impfen zu lassen, kann also für Neinsager das „kleinere Übel“ sein. Und noch etwas: Geimpfte sind noch immer in der Pflicht, sich und andere zu schützen. Eine Langzeitwirkung des Impfstoffes ist nicht belegt, außerdem ist die Ansteckungsgefahr durch Geimpfte noch ungeklärt.

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