Leserbriefe

Grundversorgung bei Radio und Fernsehen

Kuno Giesel, Nürtingen. Zum Artikel „Wie viel ARD und ZDF soll’s denn sein?“ vom 30. Dezember. Eine gute Frage. Sie sollen, laut Gesetz, der Grundversorgung dienen. Allein für das Fernsehen gibt es neben ARD, ZDF und den verschiedenen Dritten Regional-Programmen einiger Landessendern noch einige weitere öffentlich-rechtliche Programme (DW, 3SAT, Arte und so weiter). Auch im Radio wird man von den einzelnen Bundesländern mit mehreren Programmen bedient (unter anderem SWR und Bayern je acht Programme, NDR elf Programme). Dank Internetradio inzwischen auch weltweit. Ebenso wird man im Internet über mehrere verschiedene Mediatheken gut versorgt. Meiner Ansicht nach weit mehr, als es für eine Grundversorgung nötig ist. Hier sollte mal ernsthaft nachgedacht werden, ob das wirklich alles für eine Grundversorgung nötig ist, oder mit einer Teil-Privatisierung sogar eine Reduzierung der „Zwangskosten“ möglich wäre.

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