Leserbriefe

Grenzwerte und die belastbare Datenbasis

Peter Speiser, Oberboihingen. Zum Artikel „Die unheimliche Macht der Umwelthilfe“ vom 22. November. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt ihren Feldzug gegen die „verpestete Luft“ in den Großstädten auf der Basis der von der EU und WHO festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe, in unserem Fall auf dem Stickstoffdioxid- Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (ug/m3), das sind 0,0004 Gramm NO2 pro 1 000 Liter Luft! Herrn Köster wird völlig zu Unrecht vorgeworfen, er lenke mit einer „Vielzahl verwirrender Behauptungen“ von der Dieselpolitik ab. Er hat nur darauf hingewiesen, dass es bis heute keine belastbare Datenbasis für eine Gesundheitsgefährdung durch den von der EU und WHO festgelegten NO2- Grenzwert von 40 ug/m3 Luft gibt!

Betrachtet man die „maximale Arbeitsplatzkonzentration“ (MAK) von Stickstoffdioxid, die auf 950 ug/m3 Luft festgelegt ist, kann ein Arbeiter während seiner Acht-Stunden-Schicht täglich einer 23- fach höheren NO2- Konzentration ausgesetzt werden als ein Spaziergänger am Neckartor! Der am Neckartor wohnende Nichtraucher inhaliert im Jahr 164 mg NO2, der Raucher (20 Zigaretten/Tag) hat nach zehn Tagen 197 mg NO2 aufgenommen!

Ein Blick in die Nachbarländer zeigt: der MAK- Wert für NO2 beträgt in der Schweiz 6 000 ug/m3! Der Grenzwert für die Außenluft in den USA liegt bei 103 ug/m3 NO2! Umweltbehörde der USA: unterhalb der Grenze von 100 ug/m3 NO2 lassen sich keine Gesundheitsschäden nachweisen. Das britische Gesundheitsministerium lässt offen, ob NO2 eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Es gibt dort keinen Grenzwert für NO2!

Fazit: der Grenzwert von 40 ug/NO2 pro m3 Luft ist von der EU zu niedrig angesetzt, da sich selbst bei deutlich höheren Werten keine Gesundheitsschäden nachweisen lassen. Solange unsere Regierung dieses Vorgehen der EU klaglos hinnimmt, wird die DUH weiter aktiv bleiben und Verbote für „Diesel- PKW´s „durchsetzen, später dann für „Benziner“ wegen des höheren CO2-Ausstoßes.

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