Leserbriefe

Gleichheitsgrundsatz auch bei Renten

Lydia Hofstadt, Erkenbrechtsweiler. Zum Leserbrief „Minusrunde für West-Rentner“ vom 27. März. Auf meinen Leserbrief habe ich viel Resonanz bekommen und möchte ihn deshalb noch ergänzen. Bis 1955 unterlag die Rentenkasse dem Kapitaldeckungsverfahren. Dann hatte die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer und Ludwig Erhard ein Darlehen über 25 Milliarden Mark bei der Rentenversicherung zur Ankurbelung der Wirtschaft aufgenommen, das vertragsgemäß über Steuereinnahmen zurückgezahlt werden sollte. Diese Rückzahlung ist nie erfolgt, sondern man hat die Rentenversicherung, damals in Form des Kapitaldeckungsverfahrens durch das heute noch bestehende Umlageverfahren abgelöst. Mit einem Federstrich hatte der Bund dadurch 25 Milliarden Mark eingespart. Das waren Gelder der beitragspflichtigen Arbeitnehmer und die erste versicherungsfremde Entnahme aus der Rentenkasse und unserer Altersversorgung.

Durch diese Änderung in das Umlageverfahren und den Generationenvertrag müssen wir uns heute vorwerfen lassen, wir Alten würden auf Kosten der Jungen leben. Hätte die politische Elite Moral besessen, dann wäre damals der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz zum Tragen gekommen, sodass sämtliche Einkünftebezieher ohne Beitragsbemessungsgrenze zur Einzahlung in die Rentenkasse verpflichtet worden wären zum Beispiel die Politiker, die Unternehmer, die Vorstände der Konzerne, die Beamten, auch die Bezieher von Kapital-, Zins- und Mieterträgen. Schon damals traute sich keiner die Reichen und Privilegierten zu Zahlungen heranzuziehen, so wenig wie das heute der Fall ist, siehe Einführung der Reichensteuer. Es wäre interessant zu wissen, welche mathematische Formel zur Errechnung der Rentenanhebung im Osten zur Anwendung gekommen ist, bei einer doppelt so hohen Arbeitslosenquote gegenüber der Arbeitslosigkeit im Westen. Also je höher die Arbeitslosenzahlen, je höher auch die Rentenzahlungen?

Keiner von uns hat bis heute jemals einen Rechenschaftsbericht der Renten- oder Krankenkasse gesehen. Wir wissen nicht, wie gewirtschaftet wird und wie unsere Gelder verwaltet werden. Selbst in jedem kleinen Betrieb gibt es einen Vertreter, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, die Pensionäre werden im Beamtenbund durch Herrn Stich vertreten, nur wir, die große Schar der Rentner, müssen das hinnehmen was uns Frau von der Leyen zugesteht.

Dagegen sollten wir uns zur Wehr setzen und endlich auch einen Vertreter der Rentnerschaft aufstellen, der uns in der Regierung vertritt. Und lassen wir uns den Vorwurf – wir Alten würden auf Kosten der Jungen leben – nicht länger gefallen, das haben wir nicht verdient.

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