Leserbriefe

Gleichberechtigung gilt auch für Flüchtlinge

Karl Zimmermann, Kirchheim, CDU-Landtagsabgeordneter. Zum Artikel „Junge Frauen belästigt“ vom 19. Dezember. Die erschütternden Vorgänge in der S-Bahn Kirchheim–Wendlingen, wo mehrfach junge Frauen von einem 25-Jährigen sexuell belästigt wurden, dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Es ist bedauerlich, dass der diensthabende Staatsanwalt entscheiden musste, den Täter auf freiem Fuß zu belassen. Dabei müsste bei offensichtlicher Wiederholungsgefahr die Gesellschaft doch vor solchen Tätern geschützt werden. Daher muss überlegt werden, wie der polizeiliche Präventivgewahrsam rechtlich wirksamer ausgestaltet werden kann.

Die Tatsache, dass es sich bei dem Täter um einen Kameruner handelte, ist zudem besonders zu würdigen. Wer sich in unserem Land als Gast aufhält und möglicherweise sogar noch bei uns um Asyl nachsucht, hat sich uneingeschränkt an unsere Rechtsordnung zu halten. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine Null-Toleranz-Grenze im Aufenthaltsrecht zu ziehen. Für die betroffenen Opfer gibt es keine Bagatelldelikte. Die meisten Bundesbürger sind ehrliche Menschen, die sich in ihrem gesamten Leben nichts zuschulden kommen lassen. Das zeigt, dass ein tadelloses Verhalten nicht unmöglich ist. Wer sich aber nicht an unsere Gesetze hält und unsere Art zu leben nicht respektiert, wozu auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gehört, der hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und muss unser Land umgehend wieder verlassen.

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