Reinmar Wipper, Nürtingen. Was fürchtet der Autofahrer mehr, Glatteis oder Kolbenfresser? Beides kann ein Auto ruinieren. Ähnlich ist es bei Starkstrom unter Hochspannung. Beides kann gefährden: Spannungsüberschlag, wenn man einer Leitung zu nahe kommt, also heftig. Oder elektromagnetisches Feld des stromdurchflossenen Leiters, also sanft. Beim Spannungsüberschlag hat man nicht einmal mehr Zeit, den Schaden zu überschlagen. Beim Wohnen im elektromagnetischen Feld dauert es länger.
Das Regierungspräsidium hat Anfang August eine Gefährdung durch die Hochspannungsleitung über der Nanzwiese im Roßdorf ausgeschlossen: „Mit dem Vorhaben wird der erforderliche Mindestabstand zu der 380-kV-Leitung eingehalten. Damit liegen die von der Leitung ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte, die in der Bundesrepublik im Rahmen der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung vom 1. 1. 1997 gesetzlich festgeschrieben sind.“ Eine inkompetente Einschätzung, der sich die Nürtinger Stadtverwaltung natürlich freudig anschließt, obwohl sie fachlich nicht haltbar ist. Elektrische und magnetische Felder sind je etwas anderes, und von elektromagnetischen Feldern, um die es geht, ist gar nicht die Rede, sondern vom Mindestabstand. Also von dem Abstand, der direkten Kontakt mit dem Strom verhindern soll. Die Stadt umgeht mit diesem hanebüchenen Bescheid ein baubiologisches Gutachten, das für die Container sofort einen anderen Platz im Roßdorf nötig machte.
Die Behörde zitiert die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung von 1997, aber nicht deren Verschärfung ab 2013. Da gilt das Wohnen im elektromagnetischen Feld als riskant: Neue Leitungen dürfen vorsorglich nicht mehr über vorhandene Wohnungen gezogen werden. Der Nürtinger Amtsschimmel schließt daraus, dass neue Wohnungen unter vorhandenen Leitungen was anderes sind. Vermutlich, weil Linsen mit Spätzle offenbar nicht dasselbe ist wie Spätzle mit Linsen. Solche Verwaltungslogik lässt grübeln: Glatteis oder Kolbenfresser?
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