Leserbriefe

Gestaltungsbeirat sollte gefragt werden

Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Investor hofft auf schnellen Gemeinderatsbeschluss“ vom 2. August. Wir hören jetzt aktuell die Erwartung des Investors an die Stadtoberen, sofort nach der Sommerpause das Bauverfahren in seinem Sinne zu entscheiden.

Ein architektonischer Entwurf des Landratsamtes Esslingen (Stand 11/ 2012) zur geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Psychiatriegelände hatte noch bis zu 95 Wohneinheiten (in zehn Gebäuden) vorgesehen. Im Laufe des weiteren Verfahrens haben wir aktuell rund 140 Wohneinheiten (in zehn Gebäuden) erreicht. Dieser „Zugewinn“ wurde wohl vor allem durch weitere Geschosse realisiert. Die negative Krönung der aktuellen Planungen stellt ohne Zweifel das siebengeschossige Gebäude (24 Meter hoch) in Richtung Stadteingang dar.

Das Areal wird zum heutigen Zeitpunkt von allen Seiten durch einen Grüngürtel mit Parkcharakter geprägt, in den die Bestandsbauten dezent eingebettet sind. Mit der geplanten Überbauung wird dieser „grüne“ Gürtel weitgehend entfallen. Das bedeutet, dass die vorgesehene Wohnanlage aus allen Blickrichtungen wie Neckarbrücke, Stuttgarter Straße sofort ins Auge fällt. Die Interessenlage des Investors (verdichtete Bauweise, schnelle Entscheidung) ist verständlich.

Ich hätte mir gewünscht, dass der Hinweis von Stadtrat Matthias Hiller (NZ vom 17. Mai 2019 zur GR-Sitzung) nach „Beteiligung des Gestaltungsbeirats bei den weiteren Planungen (die OB Otmar Heirich zusagte)“ zwischenzeitlich umgesetzt worden wäre.

Es ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes unstrittig, dass wir dringend weiteren Wohnraum benötigen. Positiv ist, dass die Stadt eine Option auf Erwerb von zwei Häusern mit insgesamt 27 Wohnungen beziehungsweise alternativ 25 Wohnungen zur Anmietung (für acht Euro/Quadratmeter Nettokaltmiete) erreichen konnte. Am 27. September 2016 wurde die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats ergänzt: „Für städtische Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung im Gestaltungsbeirat obligatorisch.“ Anlässlich der Beratungen der explizite Hinweis durch OB Heirich, „dass der Gemeinderat immer die Möglichkeit hat, Projekte in den Gestaltungsbeirat zu verweisen“. Genau das muss jetzt eine der ersten Entscheidungen des neu gewählten Gemeinderats nach der Sommerpause sein!

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