Leserbriefe

Geschirrhütten oder Freizeitnutzung?

Roland Appl, Nürtingen-Reudern.

Die letzten Tage waren in der Nürtinger/Wendlinger Zeitung wiederholt Kleinanzeigen der Wendlinger Interessengemeinschaft Streuobstwiesen zu finden, die auf diesem Weg das Landratsamt Esslingen aufforderten, die „Hände weg“ von ihren Obstwiesen zu lassen. Was war geschehen? Ein bekannter Wendlinger Stadtrat hatte in einer Fernsehsendung des SWR den Finger in die Wunde gelegt und darauf hingewiesen, dass trotz einer gültigen Landschaftsschutzgebietsverordnung in den Streuobstwiesen rings um Wendlingen nach wie vor zum Beispiel bauliche Anlagen, Spielgeräte und Zäune errichtet und vielerlei Gegenstände wie zum Beispiel Brennholz gelagert werden, was dem Schutzzweck eindeutig zuwiderlaufen würde. Der Mut des Stadtrats ist zu bewundern, da er mit den jetzt auftretenden Anfeindungen rechnen musste. Sein Fernsehauftritt hat immerhin bewirkt, dass die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt nach annähernd dreißigjähriger Geltungsdauer der Schutzgebietsverordnung endlich aktiv wurde und an rund 45 Grundstücksbesitzer Abrissverfügungen für Gartenhäuser, Feuerstellen et cetera verschickt hat.

Die neu gegründete Interessengemeinschaft Streuobstwiesen sieht dadurch hunderten von Stücklesbesitzern in Wendlingen und Umgebung die Arbeitsgrundlage und Arbeitsmoral entzogen. Wendlingen ist hier kein Einzelfall, schaut man hier zum Beispiel ins Neuffener Tal sieht es nicht anders aus. Auch in Reudern musste erst kürzlich der Jagdpächter ein Reh von seinen Qualen erlösen, das unglücklich gegen einen Zaun gesprungen war. Wir denken, der Erhalt unserer für ganz Deutschland einmaligen Streuobstwiesen liegt uns allen am Herzen. Geschirrhütten, die zum Erhalt und der Pflege der Obstbäume und Wiesen notwendig sind, sind hier sicher nicht das Thema. Eine ausufernde Freizeitnutzung, bis hin zum beheizten Swimmingpool, verbunden mit Autoverkehr, Lärm und Trubel, kann aber auch nicht das Ziel sein.

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