Leserbriefe

Feinstaubbelastung und Fahrverbote

Karl Gerlinger, Frickenhausen. Was soll man eigentlich noch glauben, wenn man jetzt hört, dass die Feinstaubbelastung zu 50 Prozent allein auf die Rindviehhaltung zurückzuführen sei. Wer kürzlich die Berichterstattung zur Stickoxid- und Feinstaubbelastung am Neckartor in Stuttgart im Fernsehen gesehen hat, fragt sich erst recht, was trifft nun zu und was nicht und sind die Fahrverbote von EU1- bis EU4-Dieselfahrzeugen gerechtfertigt oder verstoßen sie gar gegen Artikel 14 des Grundgesetzes. Dies nämlich, weil die Einschränkung beziehungsweise die Verhinderung des Gebrauchs dieser Fahrzeuge nach Ansicht eines renommierten wissenschaftlichen Instituts total unangemessen ist. Die Messergebnisse ändern sich schon durch eine geringfügige Verlegung der Messstelle. Die Werte zeigen auch, dass diese im Vergleich zu Messungen im Wohnbereich eher niedrig als hoch sind und nicht Dieselfahrzeuge alleine für die Grenzwertüberschreitungen verantwortlich sind. Auch sagen die Messwerte wenig aus, bezogen auf das Stadtgebiet von Stuttgart insgesamt. In einer unmittelbar neben dem Neckartor gelegenen Studentenwohnung stieg der Stickoxidwert allein durch das Einschalten einer Gastherme-Heizung auf das zigfache der Messwerte vom Neckartor, nämlich 800 Milligramm.

Hier wird nach Ansicht des dort messenden Instituts ohne Not und unter Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zehntausenden Dieselfahrzeugen die Zufahrt ins Stadtgebiet verboten. Das Verwaltungsgericht, das das Verbot verhängte, hat hier wohl nicht nach Ursache und Wirkung gefragt, sondern nur formaljuristisch und allein aufgrund der EU-Vorgaben dieses Urteil gefällt. Wissenschaftliche Untersuchungen, ab wann Feinstaub und Stickoxide toxische Wirkungen haben, existieren anscheinend gar nicht. Alles beruht auf Annahmen.

Interessant ist auch, wie sich namhafte Wissenschaftler (Chefärzte sowie Fachärzte für Lungenkrankheiten) zur Problematik von Feinstaub und Stickoxiden äußerten. In der gesamten Wissenschaft konnte bisher kein einziger Todesfall nachgewiesen werden, bei dem allein Feinstaub und Stickoxide die Krankheitsursache waren. Professor von Kekulé aus Halle hat nachgeforscht, wie der Grenzwert von 40 Milligramm zustande gekommen ist. Es gibt seiner Aussage nach keine Nachweise, alles beruht auf Annahmen. Interessant auch, dass die äußerst strenge Bundesumweltbehörde der USA für sämtliche Bundesstaaten nicht wie die EU einen Grenzwert von 40, sondern weit höher, nämlich l03 Milligramm festgelegt hat. Wenn nun mancher Besitzer eines Dieselfahrzeugs die Welt nicht mehr versteht, kann ich jedenfalls dafür Verständnis aufbringen, auch wenn ich selbst davon in keiner Weise betroffen bin. Vielleicht bringt tatsächlich mal jemand die Energie auf und beschreitet den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht.

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