Elfriede Steckroth, Neckartailfingen. Zum Artikel „Polizei fahndet nach Hundehassern“ vom 29. April. Seit 2001 ist das hochgiftige Insektizid Parathion (E 605) verboten. Trotzdem haben bestimmte Menschen diese hochgefährliche Substanz noch irgendwo gelagert und setzen sie auch ein.
Das Sterben dadurch ist äußerst qualvoll – bei geringstem Verdacht sollte sofort ein Tierarzt beziehungsweise Arzt aufgesucht werden. Es müssen also höchst aggressive Personen sein, die solche Giftköder auslegen. Feige Zeitgenossen, die zu solchen Methoden greifen, die verbrecherisch handeln und hart bestraft werden sollten.
Ärgerlich ist aber auch, dass viele Hundebesitzer die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners einfach liegenlassen und hocherhobenen Hauptes weitergehen. Oft genug werden diese dabei beobachtet. Wenn sie darauf angesprochen werden erhält man die lapidare Antwort, dass man ja Steuern bezahlen würde oder man erhält eine unverschämte Abfuhr. Dieselben sind faul und unbelehrbar, denn sie ändern ihr Verhalten nicht. Ihnen gehört auch kein Vierbeiner an die Seite, weil sie auf Kosten anderer leben. Seit es Hundestationen gibt, kann man mühelos Tüten ziehen und diese dann entsprechend entsorgen.
Aber das ist den selbstgerechten Zeitgenossen zu viel. Sie lassen diese Arbeit lieber andere tun, die pflichtbewusst handeln und Ärger vermeiden wollen.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...