Leserbriefe

Entscheidung mit Herz wünschenswert

Bernd Sackmann, NT-Raidwangen. Zum Bericht „Entscheidung nach Aktenlage“ vom 11. Mai. Der Artikel macht mich fassungslos und wütend. Anstatt einem schwerkranken Menschen und dessen pflegender Frau das Leben ein bisschen zu erleichtern, werden ihnen Felsbrocken vom Landratsamt und vom Sozialgericht in den Weg geworfen. Das raubt den Betroffenen den letzten Nerv. Warum können Behörden und Gerichte nicht mal Paragraf Paragraf sein lassen und mit dem gesunden Menschenverstand und vor allem mit dem Herzen entscheiden? Ich danke Frau Hauff, dass Sie diese Missstände so offen nennt, auch wenn es ihr im Nachhinein wenig Trost gibt.

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