Karl-Heinz Frey, Nürtingen. Am 27. September war im Nürtinger Rathaus eine Bauausschusssitzung. Gleich im Voraus, bei der selbigen Sitzung war ich nicht, habe aber mit Anwesenden darüber gesprochen und zu der Bauausschusssitzung vorher einen Kommentar zu dem Tagesordnungspunkt „Bachbettsanierung, Teufelsklinge“ der Sitzungsvorlage verfasst und dem Ausschuss zugeleitet. Den Bauausschuss habe ich über ein paar Punkte informiert, die nicht in der Vorlage der Verwaltung dargestellt wurden. Zum Beispiel: Die Einleitungserlaubnis des Landratsamtes Esslingen aus dem Abwasserkanal aus Wolfschlugen hat zwei wichtige Folgen für Nürtingen.
Im Bescheid des Landratsamtes sind keine Auflagen erwähnt. In der Erlaubnis ist Nürtingen nicht verpflichtet, den Bachausbau (Bachbettsanierung) durchzuführen. Nürtingen hat versäumt, im Bescheid darauf hinzuwirken, dass Wolfschlugen bei den Kosten im Boot bleibt. Es ist unlogisch, wenn Wolfschlugen bei der Maßnahme am Regenüberlauf beteiligt wird, aber für die gleiche Ursache an der Bachbettsanierung nicht.
Wegen der erlaubten unbegrenzten Einleitung in die Teufelsklinge wäre es für Nürtingen aber riskant, einen Ausbau zu verschieben, wie in der Vorlage erst mittelfristig angedacht wurde. Eine echte Zwickmühle, die durch eine fehlerhafte Entscheidung des Landratsamtes unter massiver Beteiligung der Verwaltung der Stadt Nürtingen entstanden ist. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung den Beschluss nicht gefasst, die Bachbettsanierung in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, wie von der Verwaltung beantragt. Zuerst sollten die offenen Fragen geklärt werden. Nun – und das ist der Hammer – steht im Protokoll über die Ausschusssitzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Bachbettsanierung notwendigen Haushaltsmittel in die mittelfristige Finanzplanung einzubringen. In welchem Land leben wir? Da wird in einem offiziellen Protokoll zu einem Organ des Gemeinderates ein Ergebnis vermittelt, das so nicht beschlossen wurde. Könnte es auch damit zusammenhängen, dass es über diesen Tagesordnungspunkt keine Berichterstattung gab?
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