Leserbriefe

Die STVO beachten

Bernd Weber, Nürtingen. Zum Leserbrief „Nicht mehr zeitgemäß“ vom 24. Januar und allen weiteren zur B 313. Wie alle Herren, die sich in Leserbriefen zu diesem Thema geäußert haben, bin ich für Sicherheit im Straßenverkehr. Der Ruf nach Reglementierung, neuen Schildern und die wirre Argumentation von Herrn Setz machen mich nun nachdenklich. Die Verfasser der Leserbriefe scheinen mit ihren Standpunkten gar nicht so weit voneinander entfernt zu sein. Zwei Herren fahren offensichtlich in besagter Kurve zu schnell und der dritte möchte freie Fahrt. In der Straßenverkehrsordnung (STVO), nach der wir uns alle verhalten sollten, stehen unter anderem zwei interessante Sachverhalte. Paragraf 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Paragraf 3: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen . . . Fähigkeiten anzupassen.“ Diese Inhalte scheinen mir Reglementierung genug und ein jeder kann nach der Lektüre dieses kleinen Auszugs der StVO an seinem Fahrstil arbeiten.

Ich frage mich, wie sich diese Herren, die sich und andere auch noch nach mehrmaligem Durchfahren dieser Kurve immer in Gefahr bringen, im Ausland verhalten, wenn sie mit einem Leihwagen auf unbekannter Straße unterwegs sind. Immer volle Pulle und drauflos? Es gibt auch noch den ÖPNV.

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