Leserbriefe

Die „grüne Mitte“ wird überbaut

Ingrid Wanner, Nürtingen. Zum Artikel „Entwurf profitiert von Bürgerideen“ vom 14. März. Die Nürtinger Zeitung informierte über die Ergebniswerkstatt zum städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet Bergäcker. Wesentliches Augenmerk liegt dort laut Aussage von Sascha Pawlik vom Stadtplanungsamt in den Kernpunkten Erschließung/Verkehr, Wohnqualität und einer „grünen Mitte“.

Die Anwohner des Gebiets Ruthmännin-Ersberg werden dies mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Dort wurde in den 50er-Jahren ein städtebaulicher Plan erstellt und umgesetzt, der dem Gebiet im Bereich der öffentlichen Gebäude, zwischen Schule, Kirche und Kindergarten, eine kleine „grüne Mitte“ beschert hat. Diese besteht aus einer kleinen Grünanlage mit mittlerweile altem Baumbestand und zwei Sitzbänken und einer Reihe dringend notwendiger Parkplätze. Die einfach gestaltete Grünfläche markiert auf angemessene Art das Stadtteilzentrum und bietet den öffentlichen Einrichtungen ein Mindestmaß an öffentlichem Raum. Circa 65 Jahre später hat sich die Situation dahingehend geändert, dass die Lutherkirche im Begriff ist, ihr Grundstück nahezu vollständig zu überbauen. Es entstehen bis Ende 2019 rund 20 Arbeitsplätze sowie vier Kita-Gruppen und eine Beratungseinrichtung. Zusätzlicher Verkehr entsteht durch den Umbau des ehemaligen Gesundheitsamts für die Musikschule. Ohnehin wird dem ständig wachsenden Bring- und Holverkehr von Schule und Kindergarten oder dem Verkehr durch die Vesperkirche nirgends Rechnung getragen.

Die Ersbergstraße ist so schmal, dass Gegenverkehr in die Parklücken ausweichen muss. Bereits heute – noch vor der Eröffnung der Einrichtungen des Lutherhofs – ist die Verkehrssituation aufs Äußerste angespannt. Am 29. Januar hat der technische Ausschuss des Gemeinderats die Bebauung der Grünfläche mit einem Mehrfamilienhaus beschlossen. Mit der Begründung, man müsse der Wohnungsnot Rechnung tragen, wird ohne Rücksicht auf Städtebau, Verkehr oder Wohnqualität gehandelt. Dass hier Wohnraum für maximal zehn bis 20 Personen entsteht und damit die Vorteile der Maßnahme in keinerlei Verhältnis zu den damit einhergehenden Problemen in einem immer weiter verdichteten Quartier stehen, interessiert nur wenige der Damen und Herren des Gemeinderats. Die berechtigten Bedenken der Anwohner haben keinerlei Gewicht. Derartige Widersprüche in der städtebaulichen Entwicklung sind nicht nachvollziehbar und den betroffenen Anwohnern auch nicht vermittelbar. Der städtebauliche Anspruch in einem Neubaugebiet sollte für bestehende Gebiete zumindest die gleiche Gültigkeit haben.

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