Gerlinde Maier-Lamparter, Köngen. Zum Artikel „Wenn nebenan Straffällige wohnen“ vom 15. Februar. Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben und diejenigen, die noch keine Straftat verübt haben, sind keine Straffälligen. Daher ist die gewählte Überschrift schlicht falsch und stigmatisiert die künftigen Bewohner des Hauses. Gut, dass die Menschen in der direkten Nachbarschaft keine Vorbehalte gegen die künftigen Nachbarn haben. Ich wünsche mir mehr Sorgfalt beim Verfassen von Überschriften.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...