Leserbriefe

Die gewählte Überschrift ist falsch

Gerlinde Maier-Lamparter, Köngen. Zum Artikel „Wenn nebenan Straffällige wohnen“ vom 15. Februar. Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben und diejenigen, die noch keine Straftat verübt haben, sind keine Straffälligen. Daher ist die gewählte Überschrift schlicht falsch und stigmatisiert die künftigen Bewohner des Hauses. Gut, dass die Menschen in der direkten Nachbarschaft keine Vorbehalte gegen die künftigen Nachbarn haben. Ich wünsche mir mehr Sorgfalt beim Verfassen von Überschriften.

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