Leserbriefe

Die älteren Mütter sind benachteiligt

Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Union setzt im Wahlkampf voll auf Sparkurs“ vom 15. März. Jeder junge Mensch lernt schon in der Schule, dass nach Artikel 3 des Grundgesetzes alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Er lernt auch, dass Geschlecht, Glaube, Rasse und Sprache keine Benachteiligungen zur Folge haben dürfen. Aber wie steht es mit dem Alter, das im Gesetzestext nicht erwähnt wird? Denn mit Erstaunen stellt die junge Frau beim Lesen der Tageszeitung fest, dass sie für ihre Kinder später einmal dreimal mehr Mütterrente erhalten wird als ihre Mutter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Da hat doch jemand die Lücke im Grundgesetz für ein grandioses Zukunftsversprechen genutzt. Auch eine „Gnade der späten Geburt“? Nun sollen aber die Stimmen der älteren Mütter gewonnen werden, indem man ihre Benachteiligung wegen zu früher Geburten teilweise ausgleichen will.

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