Leserbriefe

Der Streit um den Mindestlohn

Jochen Findeisen, Schlaitdorf. Zum Artikel „Der Mindestlohn als zahnloser Tiger“ vom 7. Januar. Die Wirtschaft und ihr nahestehende Politiker und Medienschaffende schimpfen über den Mindestlohn, der seit 1. Januar geltendes Recht ist. Zum Glück herrscht in unserem Staat Meinungsfreiheit – und auch die Freiheit, sich nach Kräften lächerlich zu machen.

So wird behauptet, der jetzt geltende Mindestlohn würde die Schwarzarbeit fördern. Das Gegenteil ist richtig. Zu niedrige Löhne fördern die Schwarzarbeit, weil die Lohnabhängigen sich aufgrund ihres niedrigen Lohns oft gezwungen sehen, etwas „schwarz“ dazuzuverdienen.

Manche Arbeitgeber laufen Gefahr, sich in kriminelle Bereiche zu begeben, denn das Vorenthalten und Veruntreuen von vereinbartem Arbeitsentgelt ist kriminelles Unrecht (Paragraph 266a Strafgesetzbuch). Dem DGB sind Fälle bekannt, wonach Zeitungsausträger von ihren Arbeitgebern gefragt worden sein sollen, ob in ihrer Familie Minderjährige seien (für die kein Mindestlohn gilt) – auf diese Minderjährigen sollten die Arbeitsverträge umgeschrieben werden. Tatsächlich sollten die Zeitungen wie gehabt von Erwachsenen ausgetragen werden.

Im Übrigen sind Mindest(stunden)löhne in Höhe von 8,50 Euro tatsächlich das absolute Minimum – es wird sich weisen, ob derartige Löhne überhaupt existenzsichernd sind und der Altersarmut (darunter leiden 499 000 unserer Mitbürger) damit wirksam entgegengetreten werden kann.

Zutreffende Aussagen, wer in welcher Weise vom jetzt eingeführten Mindest-lohn profitiert, werden allerdings in ab- sehbarer Zeit kaum möglich sein. Zu der dringend notwendigen Überwachung der Akteure fehlt’s am Personal.

Frau Nahles wurden zwar 1600 Neueinstellungen beim für die Durchführung zuständigen Zoll zugesagt. Bisher wurde beim Zoll (zumindest in Stuttgart) kein einziger Beamter neu eingestellt. Solch ein Verhalten ist kontraproduktiv und geeignet, Gesetzesübertretungen zu provozieren.

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