Leserbriefe

Chance vertan beim Gebiet „Rotenbach II“?

Frank Huster, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Gebühren fürs Abwasser angehoben“ vom 12. November. Die Behandlung des Punktes „Bebauungsplan Rotenbach II“ geht in dem Beitrag fast unter. Das wird der Bedeutung dieses Vorhabens nicht gerecht. Zu dem Vorhaben, das innerorts die Beplanung eines Gebietes alter Streuobstwiesen vorsieht, wurden in der Erörterung eine Reihe von Fragen gestellt: Wie sieht die Nutzung der Verkehrsflächen als öffentlicher Raum aus, zumindest gleichberechtigt für alle Verkehrsteilnehmer, was ist mit der Ausbildung und Ausrichtung aller Dächer für die Nutzung von PV-Anlagen? Ist es möglich, Anteile für einen geförderten Wohnungsbau vorzugeben? Die Antworten: Vielleicht, eventuell später, in den meisten Fällen sind weitere (Städtebauliche) Verträge notwendig, ob sich überhaupt jemand zur Umsetzung findet?

Es zeichnete sich eigentlich ein eindeutiger Gesprächs- und Diskussionsbedarf ab, um ein solches Gebiet (vielleicht auch unter Bürgerbeteiligung) zu einer angemessenen und fortschrittlichen Fassung zu entwickeln. Stattdessen ein durchgewinkter Beschluss mit der Anordnung der Baulandumlegung. Es ist bekannt, wie diese (eher konventionellen) Umlegungen enden. Letztendlich werden partikulare Interessen durchgesetzt, und so sehen die meisten unserer Neubaugebiete dann auch aus.

Seit Längerem wird in der Gemeinde der Quartiersgedanke erörtert. Warum wird die Gelegenheit nicht genutzt, in einem überschaubaren Planungsbereich erste Gedanken der ursprünglich für städtische Bereiche gedachten Idee in einem ländlichen Siedlungsbereich umzusetzen? Damit diese Idee auszuprobieren und einmal voranzugehen? Stattdessen erwartet uns jetzt ein weiteres Neubauareal mit dem Anspruch und Charme der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts, Garagentore als die wichtigsten gestalterischen Merkmale der neuen Siedlung.

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