Leserbriefe

Bürgerorientierung sieht anders aus

Dr.-Ing. Friedrich Röcker, Nürtingen. Zum Artikel „Bürgerbegehren ist unzulässig“ vom 28. April. Schon die Überschrift dieses Artikels bedarf der Korrektur: Das Bürgerbegehren war nicht „unzulässig“, sondern „es entfällt“, weil Gemeinderat (GR) und Stadtverwaltung ihm durch die Rücknahme des Verkaufsbeschlusses die Grundlage entzogen haben. Die Bürgerinitiative (BI) hat auch das Vorgehen der Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium (RP) nicht beanstandet, sondern um rechtliche Klärung gebeten. Diese war erforderlich geworden, da durch den unverbindlichen Brief des Rechtsamts der Stadt eine erhebliche Rechtsunsicherheit eingetreten war. Diese hat das RP nun beseitigt, indem es feststellt, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 22. Februar den Verkaufsbeschluss vom 14. November 2017 „uneingeschränkt und bedingungslos aufgehoben“ hat. Damit hat die BI ihr Ziel erreicht, denn das Grundstück kann nun nicht verkauft und somit auch kein Hotel gebaut werden.

Der GR-Beschluss wurde jedoch zu dem einzigen Zweck gefasst, das Bürgerbegehren unmöglich zu machen und hat zu der kuriosen Situation geführt, dass die GR-Fraktionen, die dem Hotelbau kritisch gegenüberstehen, sich der Stimme enthalten haben, während die Fraktionen der Hotelbefürworter gegen den Verkauf gestimmt haben. Verkehrte Welt, die einen fragen lässt, ob die Gemeinderäte der drei Befürworter-Fraktionen eigentlich noch wissen, was sie tun.

Das RP stellt in seinem Schreiben wörtlich fest, dass der Beschluss gefasst wurde, „um eine ergebnisoffene Ausgangslage“ zu schaffen und es keinerlei Koppelung des ebenfalls beschlossenen Mediationsverfahrens mit der „Nutzungsart Hotel“ an den Aufhebungsbeschluss gibt.

Die BI hat ihre Gesprächsbereitschaft immer unter den folgenden Voraussetzungen bekundet: Es wird eine Lösung entsprechend dem ersten Preis des Städtebauwettbewerbs „Westlicher Neckar“ gefunden und es wird in einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung nicht nur über die „verbleibende Freifläche“, sondern auch über die „Nutzung des Verkaufsgrundstücks“ beraten. Die Hardliner sitzen nicht in der BI, sondern in den Reihen der Hotelbefürworter, die ihren Kopf mit der vorgeblichen Macht gewählter Gemeinderäte gegen 4701 Bürger durchsetzen wollen.

Die von der Stadt gerne zitierte „Bürgerorientierung“ sieht anders aus. Dieser Begriff sollte umgehend und umfassend aus der Internetseite der Stadt entfernt werden.

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