Alfons Griese, Nürtingen. Zum Artikel „Schritt hin zu Biogas“ vom 19. Juli. Der Nürtinger Gemeinderat habe dem nächsten planerischen Schritt hin zur Biogasanlage zugestimmt, und OB Heirich und Stadtwerke-Geschäftsführer Volkmar Klaußer hätten erklärt, zu allen Fragen der Biogasanlage öffentlich ausführlich Stellung genommen zu haben. Dabei habe man auch befürchtete Geruchsbelästigungen ausschließen können.
Wie der OB die befürchteten Geruchsbelästigungen ausschließen kann, ist mir allerdings ein Rätsel, denn in dem Geruchsgutachten des Ingenieurbüros Dr. Dröscher vom 19. Juli wird zum Beispiel für den Ortsrand des Enzenhardts eine Geruchswahrnehmungshäufigkeit von sechs Prozent erwartet, wobei der gerade noch zulässige Wert für Wohn- und Mischgebiete maximal 10 Prozent der Geruchsstunden an der Gesamtzeit beträgt. Wenn man befürchten muss, an 526 Stunden im Jahr üblen Gerüchen ausgesetzt zu sein, dann frage ich mich, wie man Geruchsbelästigungen ausschließen kann. Ich frage mich auch, ob der OB und der Gemeinderat nicht Angst haben, dass die Baugrundstücke, die im Gänslesgrund im Enzenhardt erschlossen werden sollen, eventuell unverkäuflich sein werden, weil die potenziellen Häuslesbauer auch Angst vor Geruchsbelästigungen haben.
Dass es bei der Biogasanlage in erster Linie ums Geld für Nürtingen geht und nicht um Klimaschutz und die Energiewende, zeigt die Tatsache, dass überschlägige Untersuchungen des Regionalverbands ergeben haben, dass mehr als 1000 Hektar Flächen in der Region zur Verfügung stehen, die nicht in regionalen Grünzügen liegen und auf denen auch Biogasanlagen errichtet werden könnten. Man bräuchte die Biogasanlage also nicht unbedingt im Großbettlinger Gatter bauen, wo große Wohngebiete eventuell von üblen Gerüchen entwertet werden. Außerdem gibt es andere Anlagen in der Region (zum Beispiel eine neue Anlage in Geislingen-Türkheim), in denen die von ReFood eingesammelten Speisereste mitverwertet werden können.
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