Leserbriefe

Baurecht und Stuttgart?21

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zu den Leserbriefen „Stuttgart 21 jetzt oder K 21 in 20 Jahren“ und „Winfried Hermann nicht mehr länger tragbar“ vom 27. Juni. Wenn ich die Leserbriefe der Herren Krieg und Doster lese, wenn ich mir dazu die Verlautbarungen des CDU-Generals Gröhe zum Stresstest zu Gemüte führen muss, dann komme ich nicht umhin, bei allen dreien höchstens unzureichende Kompetenz im Thema festzustellen.

Wenn Herr Doster die Frage aufwirft, ob S 21 jetzt oder K 21 erst in 20 Jahren, so hat er einfach nicht kapiert, dass S 21 so, wie es nun geplant ist, eben auch nicht von jetzt auf nachher Baurecht hat, geschweige denn gebaut ist. Hier darf ich nur daran erinnern, dass es weder belastbare Zahlen über die Gesamtkosten von S 21 gibt noch dass S 21 in seiner Gesamtheit planfestgestellt ist. Die doppelte Grundwasserentnahme im Bereich des Bahnhofs gefährdet nicht nur die Bausubstanz im Stuttgarter Kessel, sondern auch das Baurecht in diesem Abschnitt.

Alleine die Tatsache, dass die Landeshauptstadt Stuttgart das Genehmigungsverfahren an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft abgegeben hat, spricht hier Bände. K 21 hingegen ist ein Projekt, das, wie der Stresstest ergab, „unter rollendem Rad“ umgesetzt werden kann und mit jedem einzelnen Abschnitt sofortige Verbesserungen für die Reisenden bringt, im Gegensatz zu S 21, das zunächst zu unerträglichen Beeinträchtigungen führen wird.

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